Weitere Entscheidung unten: LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2009

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   LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 50/09   

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LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 50/09 (https://dejure.org/2010,57812)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.07.2010 - L 5 KR 50/09 (https://dejure.org/2010,57812)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - L 5 KR 50/09 (https://dejure.org/2010,57812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Tätigkeit eines Ehepartners im Hotelbetrieb/Restaurantbetrieb des Ehegatten als abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Tätigkeit; Abhängige Beschäftigung als Voraussetzung für eine Sozialversicherungspflicht; Abgrenzung zwischen abhängiger und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 74/57

    Sozialpflicht und Tätigkeiten innerhalb von Religionsgemeinschaften

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 50/09
    Hier wandelt sich die Weisungsunterworfenheit hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Tätigkeit in eine so genannte funktionsgerecht dienende Teilnahme am fremd vorgegebenen Arbeitsprozess (Bundessozialgericht, Urteil vom 29. März 1962, 3 RK 74/57; Urteil des Senats vom 26. April 2006, L 5 KR 37/05).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 50/09
    Entscheidend ist hierbei auf die jeweilige Rechtsmacht der am Arbeitsprozess Beteiligten abzustellen (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 50/09
    Dass die Firma innerhalb der Familie geführt wird und die wirtschaftliche Grundlage für die gesamte Familie darstellt, kann Anlass für eine besondere Bewertung der Tätigkeit geben, insbesondere dann, wenn die Klägerin - ohne Inhaberin der Firma zu sein - die Firma aber praktisch wie eine Alleininhaberin nach eigenen Vorstellungen geführt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 10. Januar 1990, 11 RAr 47/88) oder wenn sie über ein überragendes Fachwissen verfügt hätte, ohne dass der Firmeninhaber faktisch nicht in der Lage gewesen wäre, das Familienunternehmen zu betreiben (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1999, B 2 U 48/98 R).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 50/09
    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht grundsätzlich nicht entgegen, dass die Abhängigkeit unter Ehegatten im Allgemeinen weniger stark ausgeprägt und deshalb das Weisungsrecht möglicherweise mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2002, B 7 AL 34/02 R).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 50/09
    Dass die Firma innerhalb der Familie geführt wird und die wirtschaftliche Grundlage für die gesamte Familie darstellt, kann Anlass für eine besondere Bewertung der Tätigkeit geben, insbesondere dann, wenn die Klägerin - ohne Inhaberin der Firma zu sein - die Firma aber praktisch wie eine Alleininhaberin nach eigenen Vorstellungen geführt hätte (vgl. BSG, Urteil vom 10. Januar 1990, 11 RAr 47/88) oder wenn sie über ein überragendes Fachwissen verfügt hätte, ohne dass der Firmeninhaber faktisch nicht in der Lage gewesen wäre, das Familienunternehmen zu betreiben (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1999, B 2 U 48/98 R).
  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 120/95

    Arbeitsförderung; Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 50/09
    Die "untertarifliche" Bezahlung eines Ehegatten schließt dabei die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nicht aus (BSG, Urteil vom 12. September 1996, 7 RAr 120/95), insbesondere, wenn Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, die Lohnkosten als Betriebsausgabe versteuert werden und die Klägerin auf der anderen Seite diese Einnahmen steuerrechtlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit geltend gemacht und ebenfalls die entsprechenden steuerlichen Vorteile in Anspruch genommen hat (Werbungskosten/Pauschbeträge).
  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 4 KR 229/07

    Sozialversicherungspflicht - rückwirkende Statusänderung einer jahrelang

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 50/09
    Dies stellt ein wesentliches Indiz für eine Arbeitnehmertätigkeit dar, zumal konkrete Anhaltspunkte dafür fehlen, dass die tatsächlich gelebte rechtliche Gestaltung gegen den Willen der Eheleute oder in Unkenntnis von anderen Gestaltungsmöglichkeiten erfolgt ist (siehe auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2009 - L 4 KR 229/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10

    Krankenversicherung

    Es gilt nicht der Rechtssatz, dass eine untertarifliche oder eine erheblich untertarifliche Bezahlung des Ehegatten die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausschließt (BSG, Urteil vom 12.09.1996 - 7 RAR 120/95; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 01.07.2010 - L 5 KR 50/09).

    Derartige Umstände bei Ehepartnern und engen Verwandten sind nämlich so gut wie immer anzutreffen (in diesem Sinne auch Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2009 - L 4 KR 118/07; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 01.07.2010 - L 5 KR 50/09).

    Ihre rechtliche Position glich demgegenüber eher der eines externen Geldgebers, der keinen weiteren Einfluss auf die Firmengeschicke nehmen kann (ebenso Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 01.07.2010 - L 5 KR 50/09).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 KR 5111/10
    Die rechtliche Position der Klägerin gliche daher eher der einer externen Geldgeberin, die keinen weiteren Einfluss auf die Firmengeschicke nehmen kann (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen aaO Rdnr 33; Schleswig-Holsteinisches LSG, 01.07.2010, L 5 KR 50/09, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12
    Wäre dagegen eine selbstständige Stellung des Klägers als Mitunternehmer gewollt gewesen, hätte es nahe gelegen, ihn an der Gesellschaft zu beteiligen, wie später geschehen (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 01.07.2010 - L 5 KR 50/09, juris Rn. 31).
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - L 5 KR 50/09   

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https://dejure.org/2009,32770
LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - L 5 KR 50/09 (https://dejure.org/2009,32770)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.10.2009 - L 5 KR 50/09 (https://dejure.org/2009,32770)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - L 5 KR 50/09 (https://dejure.org/2009,32770)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 36/00 R

    Krankenversicherung - Leistungsausschluss - neues Heilmittel - Hippotherapie -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - L 5 KR 50/09
    Denn eine Behandlungsmethode ist in diesem Sinne immer dann neu, wenn sie bei Inkrafttreten der Vorschrift am 1. Januar 1989 noch nicht Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung war und seitdem nicht einbezogen worden ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 19. März 2002, B 1 KR 36/00 R, SozR 3-2500 § 138 Nr. 2 - zur Hippo-Therapie).

    Die Norm stellt ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt dar (Bundessozialgericht, Urteil vom 19. März 2002, a.a.O.).

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - L 5 KR 50/09
    Denn die Regelung stellt in dem Sachleistungssystem des SGB V den Ausnahmefall dar und gibt einen Anspruch des Versicherten auf Kostenerstattung nur dann, wenn sich das Leistungssystem der Krankenversicherung im Einzelfall als mangelhaft erwiesen hat (Bundessozialgericht, Urteil vom 25. September 2000, B 1 KR 5/99 R, SozR 3-2500 § 13 Nr. 22, bestätigt zuletzt durch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Dezember 2006, B 1 KR 8/06 R; Urteil des Senats vom 27. Juni 2007, L 5 KR 5/07).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - L 5 KR 50/09
    So geht auch das Bundessozialgericht im Urteil vom 29. September 2009 (B 8 SO 19/08 R) davon aus, dass es sich bei der Petö-Therapie um ein nicht anerkanntes und ausgeschlossenes Heilmittel im Sinne des SGB V handelt (siehe Pressebericht).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - L 5 KR 50/09
    Denn die Regelung stellt in dem Sachleistungssystem des SGB V den Ausnahmefall dar und gibt einen Anspruch des Versicherten auf Kostenerstattung nur dann, wenn sich das Leistungssystem der Krankenversicherung im Einzelfall als mangelhaft erwiesen hat (Bundessozialgericht, Urteil vom 25. September 2000, B 1 KR 5/99 R, SozR 3-2500 § 13 Nr. 22, bestätigt zuletzt durch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Dezember 2006, B 1 KR 8/06 R; Urteil des Senats vom 27. Juni 2007, L 5 KR 5/07).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - L 5 KR 50/09
    Da die Therapie nicht durch Ärzte, sondern auf deren Verordnung durch nichtärztliches Fachpersonal, die so genannten Konduktoren, durchgeführt wird, ist die Therapie ein Heilmittel im Sinne des § 32 SGB V. Heilmittel im Sinne des Gesetzes sind alle persönlichen medizinischen Dienstleistungen, die von nichtärztlichen Leistungserbringern im Sinne des § 124 SGB V erbracht werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2001, B 3 KR 3/00 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 412).
  • BSG, 03.09.2003 - B 1 KR 34/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung (hier: Petö-Methode) -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - L 5 KR 50/09
    Die konduktive Förderung nach Petö ist ein Heilmittel (Bundessozialgericht, Urteil vom 3. September 2003, B 1 KR 34/01 R, SozR 4-2500 § 18 Nr. 1).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.06.2007 - L 5 KR 5/07

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - photodynamische Therapie mit Medikament

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - L 5 KR 50/09
    Denn die Regelung stellt in dem Sachleistungssystem des SGB V den Ausnahmefall dar und gibt einen Anspruch des Versicherten auf Kostenerstattung nur dann, wenn sich das Leistungssystem der Krankenversicherung im Einzelfall als mangelhaft erwiesen hat (Bundessozialgericht, Urteil vom 25. September 2000, B 1 KR 5/99 R, SozR 3-2500 § 13 Nr. 22, bestätigt zuletzt durch Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Dezember 2006, B 1 KR 8/06 R; Urteil des Senats vom 27. Juni 2007, L 5 KR 5/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2007 - L 1 KR 163/07
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - L 5 KR 50/09
    Hiergegen hat der Kläger am 5. Juli 2007 beim Sozialgericht Itzehoe Klage erhoben (S 1 KR 163/07).
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